
Verwaltungsgerichtshof stützt Verbot von Weihnachtsmärkten
n-tv
Viele Menschen hatten sich so danach gesehnt: Mit einem Glühwein in der Hand von Bude zu Bude zu schlendern, Karussell zu fahren, Lebkuchen zu naschen. Daraus wird zumindest bei Märkten mit Freizeitcharakter heuer nichts mehr - doch was heißt das genau?
München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Vorschrift zum Verbot von Weihnachtsmärkten in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt. Das Gericht lehnte mit Beschluss vom Donnerstag einen Eilantrag der Betreiberin des Regensburger Weihnachtsmarkts "Thurn und Taxis" ab. Doch auch nach der Entscheidung, gegen die es keine Rechtsmittel mehr gibt, bleiben viele Fragen offen.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte nämlich in seiner Begründung klar, dass die angegriffene Vorschrift nur solche Weihnachtsmärkte verbiete, die als Freizeiteinrichtung einzustufen seien. Sprich, wenn "unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart" ausgeübt würden, also etwa Karussells betrieben werden. Reine Warenmärkte sind demnach von der Untersagung explizit nicht umfasst.
