
Verwaltungsgericht gibt Beschwerde gegen „Spaziergang“-Verbot statt
Die Welt
Die Ausgangslage habe sich geändert, viele Demonstranten hätten sich zuletzt an Auflagen halten. Darum hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe einem Eilantrag zur Aufhebung des Versammlungsverbots stattgegeben. Mehr im Liveticker.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag gegen das Verbot von unangemeldeten Corona-Demos in der Stadt stattgegeben. Der Antragsteller müsse sich zunächst nicht an das Verbot dieser Corona-„Spaziergänge“ halten, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Vor gut einem Monat hatte eine andere Kammer des Gerichts eine ähnliche Beschwerde gegen die Verfügung der Stadt noch abgelehnt.
Die Richter erklärten nun, die Ausgangslage habe sich geändert. Die Stadt gehe selbst davon aus, dass montags planmäßig unangemeldete Versammlungen stattfinden würden. Diese versetze sie in die Lage, sich angemessen vorzubereiten und an diesen Tagen ausreichend Polizeikräfte vorzuhalten.

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