
Verwaltungsgericht überprüft Verbot von zwei G20-Protesten
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Viereinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg verhandelt das Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Verbotes von zwei Protesten gegen das Regierungstreffen. Geklagt hat die globalisierungskritische Organisation Attac. Die Aktionen - nach Angaben von Attac waren es sogar drei - sollten in der Hamburger City stattfinden. Das war nach einer Allgemeinverfügung der Stadt nicht erlaubt. Eine Klage von Attac in einem Eilverfahren blieb erfolglos. Am Donnerstag (10.00 Uhr) will sich das Gericht im sogenannten Hauptsacheverfahren mit dem Versammlungsverbot befassen. Es ist nach dpa-Informationen wahrscheinlich, dass auch ein Urteil verkündet wird.
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