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Verurteilter Jérôme Boateng: Deshalb ist er jetzt nicht vorbestraft

Verurteilter Jérôme Boateng: Deshalb ist er jetzt nicht vorbestraft

RTL
Friday, September 10, 2021 11:22:49 AM UTC

Jérôme Boateng gilt trotz Verurteilung zukünftig nicht als vorbestraft. Wie ist das möglich? Wir haben bei einem Rechtsanwalt nachgefragt.

Seit Donnerstag (9. September) ist es amtlich: Jérôme Boateng (33) wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Ein stolzes Sümmchen, das der Fußballer da zahlen muss, dennoch kam er mit einem blauen Auge davon. Denn obwohl er damit offiziell verurteilt ist, ist er nicht vorbestraft. Wir erklären, wie das möglich ist. Das Amtsgericht München hat eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verhängt – tatsächlich ist das zu wenig, um als vorbestraft zu gelten. "Grundsätzlich gilt man bei einer ersten Verurteilung bis zu einer Strafe von 90 Tagessätzen Geldstrafe oder drei Monaten Freiheitsstrafe als nicht vorbestraft", so Dr. Alexander Stevens, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, gegenüber RTL: "Hat man allerdings schon mal eine Verurteilung kassiert und wenn es theoretisch nur fünf Tagessätze gewesen waren und dann noch mal fünf bekommt, gilt man als vorbestraft. Genauso wenn man eine Strafe von über 90 Tagessätzen, also 91 Tagessätze, bekommt." Bedeutet also: Boateng hatte Glück, dass er zuvor noch nie verurteilt worden ist. Die Geldstrafe ist hoch, dennoch hätte es ihn noch weitaus schlimmer treffen können. "Nur zum Vergleich, um das einordnen zu können: Bricht man in München jemandem auf dem Oktoberfest mit einem Faustschlag die Nase, liegt man als nicht Vorbestrafter da bei etwa 100 Tagessätzen. Fährt man betrunken Auto, liegt man bei irgendwo zwischen 30 und 60 Tagessätzen", erklärt Dr. Stevens weiter. Doch warum ist das Urteil vergleichweise milde ausgefallen? Theoretisch gibt es dafür zwei Gründe. Erstens: Der Täter zeigt sich geständig und entschuldigt sich womöglich beim Opfer. Das war im Fall Boateng jedoch nicht gegeben. Der Kicker bestritt vor Gericht, seine ehemalige Lebensgefährtin geschlagen zu haben. "Dann gibt es noch einen Punkt, der eigentlich keine Rolle spielen darf in einem Rechtsstaat, aber was bei Aussage-gegen-Aussage-Delikten sehr häufig der Fall ist, dass man ja nicht wirklich weiß, wer die Wahrheit sagt", lautet die Einschätzung des Experten: "Am Schluss bleibt einfach Aussage gegen Aussage und viele Richter sind sich dann unsicher, verurteilen aber trotzdem dann recht milde." (dga)
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