Verpflichtende Volkszählung "Zensus" startet - wie Sie reagieren müssen
RTL
Wie viele Menschen leben in Deutschland – und in welchen Verhältnissen? Diese Frage soll der Zensus beantworten. Wer sich weigert, muss Strafen zahlen.
Wie viele Menschen leben in Deutschland – und in welchen Verhältnissen? Diese Frage soll der Zensus – die große Volkszählung – beantworten. Die Teilnahme an der Zählung ist verpflichtend. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.
Über die bundesweite Stichprobe entscheiden die jeweiligen Bundesländer. Dafür wurden Hunderttausende repräsentative Adressen ausgewählt. Wer für die Stichprobe ausgewählt wurde, muss auch antworten.
Die Teilnahme an der Haushaltsbefragung ist Pflicht. "Die Ergebnisse sind nur dann verlässlich, wenn alle Befragten wahrheitsgemäß antworten", betonte der Präsident des Landesamts in Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter.
Kurz vor Beginn des Zensus hat das Statistische Bundesamt noch einmal darauf hingewiesen, dass die angefragten Bürger antworten müssen. "Alle Menschen, die beim Zensus zur Auskunft aufgefordert werden, sind dazu verpflichtet, die Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den Erhebungsstellen gesetzten Fristen zu machen", erklärte die Behörde am Freitag in Wiesbaden. Erstmals seit elf Jahren gibt es ab kommenden Montag wieder eine Volkszählung in Deutschland. Mehr als 30 Millionen Menschen werden bundesweit befragt.
Wer nicht antworte, werde an die Auskunft erinnert und nochmals um die Angaben gebeten. "Wenn Befragte ihrer Auskunftspflicht auch nach mehrmaliger Erinnerung nicht nachkommen, sind Zwangs- oder Bußgelder möglich", erklärte das Bundesamt. Die Höhe werde von den Bundesländern festgelegt.
Die Erhebungen sollen bis Mitte August abgeschlossen sein. Als Stichtag, zu dem die Daten erhoben werden, gilt der 15. Mai.
Es gibt zwei Befragungen: einmal zu Personen und einmal zu Gebäuden und Wohnungen. So sollen etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen unter anderem Auskunft zu Name, Geschlecht und Familienstand und Staatsangehörigkeit geben. Etwa drei Viertel der Menschen werden der Behörde zufolge zudem weitere Fragen gestellt, etwa zu Schulabschluss oder Beruf. Erfasst werden auch die rund 300.000 Menschen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben.
Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben. Erstmals werden auch Nettokaltmiete, Dauer und Grund für Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt.