Vermummen bei Demos zum Schutz vor Gegnern nicht erlaubt
n-tv
Karlsruhe (dpa/lsw) - Demonstrierende dürfen sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe nicht vermummen, um von politischen Gegnern unerkannt zu bleiben. Das Vermummungsverbot habe den Zweck, schon abstrakten Gefährdungen bei Versammlungen entgegenzuwirken, teilte das OLG am Donnerstag mit. "Vermummte stellen bei einer Demonstration regelmäßig den Kern der Gewalttäter und können diejenigen Demonstrationsteilnehmer, die ohnehin zur Anwendung von Gewalt neigen, in ihrer Gewaltbereitschaft bestärken."
Der zweite Strafsenat habe daher in Übereinstimmung mit Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte mit seinem Urteil Ende Juni einer Einschränkung des Vermummungsverbots eine Absage erteilt (Az. 2 Rv 34 Ss 789/21). Wer das eigene Gesicht verhüllt, mache sich wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot strafbar.
Einige Land- und Amtsgerichte hätten das anders gesehen, hieß es in der Mitteilung. Der Senat wies darauf hin, dass das Versammlungsgesetz der Versammlungsbehörde ermögliche, jemanden in begründeten Fällen von dem Vermummungsverbot zu befreien.
Im konkreten Fall hatte ein 41 Jahre alter Angeklagter der Mitteilung zufolge angegeben, er habe befürchtet, von Teilnehmenden eines Aufzugs der AfD in unmittelbarer Nähe fotografiert oder gefilmt zu werden. Das Landgericht Freiburg hatte den Mann freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Das OLG wies die Sache nun zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.
Langenzenn (dpa/lby) - Zehn Menschen sind bei einem Unfall mit fünf beteiligten Fahrzeugen im Landkreis Fürth verletzt worden - einer davon schwer. Ein 35-Jähriger geriet am Sonntag auf der Bundesstraße 8 bei Langenzenn aus ungeklärter Ursache mit seinem Wagen in den Gegenverkehr, wie es in einer Mitteilung der Polizei von Montag hieß. Ein entgegenkommendes Auto wich demnach auf den Grünstreifen aus, ein weiteres touchierte das Fahrzeug mit der kompletten rechten Seite. Der 35-Jährige kam mit seinem Auto ins Schleudern, kollidierte mit einem Motorrad und einem weiteren Wagen und überschlug sich.
Dresden/Moritzburg (dpa/sn) - Die Stiftung Käthe Kollwitz Haus Moritzburg bekommt 100.000 Euro aus Landesmitteln für die Sanierung des einstigen Lebens- und Sterbeortes der berühmten Künstlerin. Mit dem Geld werden dringende Baumaßnahmen am Rüdenhof gefördert und das Andenken an die "große Grafikerin und Plastikerin" gewürdigt. Nach Angaben des Kulturministeriums soll unter anderem ein Archiv entstehen, das Anforderungen an eine museale Bewahrung gerecht wird. Zudem werden die Fläche für Ausstellungen erweitert und die Haustechnik erneuert. Die Gesamtkosten der Sanierung von rund 140.500 Euro werden auch vom Kulturraum und der Gemeinde mitfinanziert.