
Verfassungsschutz überprüfte Förderungsanträge von 1250 NGOs
n-tv
Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen, die sich für die Gesellschaft einsetzen, können staatliche Förderung beantragen. Dafür gibt es allerdings Vorgaben. Die überprüft auch der Verfassungsschutz. Auf Anfrage der Linken kommt heraus, dass die Zahl der Prüffälle zuletzt enorm ansteigt.
Der Verfassungsschutz hat in den vergangenen vier Jahren im Auftrag der Bundesregierung mehr als 2500 Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen überprüft, die öffentliche Fördermittel beantragt haben. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Demnach wurden in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt 1250 NGOs und 1296 Einzelpersonen nach dem sogenannten "Haber-Verfahren" überprüft.
Das Bundeskanzleramt, Ministerien und Bundesbehörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können nach diesem Verfahren Anfragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz richten und erfragen, ob "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" über Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder beantragt haben. Einen konkreten Verdacht braucht es dafür nicht, die Personen oder Organisationen werden auch nicht darüber informiert, dass sie vom Geheimdienst überprüft wurden. In 210 Fällen meldete der Verfassungsschutz den Angaben des Innenministeriums zufolge entsprechende Erkenntnisse. In diesen Fällen empfiehlt das Bundesinnenministerium, eine Förderung abzulehnen.
