
Verfassungsklage gegen Baurecht für 3. Startbahn gescheitert
n-tv
Politisch liegt die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München auf Eis. Juristisch hat nun der Verfassungsgerichtshof in einem Streitpunkt geurteilt. Die Diskussionen dürften aber nicht enden.
München (dpa/lby) - Die Klage gegen das sogenannte ewige Baurecht für die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die bereits durchgeführten Baumaßnahmen ausreichend seien und somit der Planfeststellungsbeschluss nicht im März 2026 außer Kraft trete.
Als Beispiele für die erfolgten Maßnahmen nannte das Gericht etwa den Grunderwerb, den S-Bahn-Tunnel unter dem geplanten Vorfeld, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Flughafengeländes und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen. Anders als von den Klägern dargestellt, sei damit von einem Beginn der Plandurchführung auszugehen. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Regierung von Oberbayern.
Die Klage war 2024 eingereicht worden, nachdem bekanntgeworden war, dass die Regierung von Oberbayern der Flughafengesellschaft ewiges Baurecht erteilt hatte. Geklagt hatten der Bund Naturschutz (BN) und andere vor Ort von der Startbahn betroffene Anwohner. Der BN ist auch ein Besitzer eines von der dritten Startbahn betroffenen Grundstückes.
