
Verfassungsgericht: Über AfD-Anfrage muss neu entschieden werden
n-tv
3482 Messerangriffe werden 2023 in Berlin verübt. Ein AfD-Abgeordneter will vom Senat eine Liste der 20 häufigsten Vornamen von deutschen Verdächtigen haben. Das Abgeordnetenhaus verweigert diese Auskunft. Die Begründung dafür lassen Richter aber mit knapper Mehrheit nicht gelten.
Der Berliner Senat muss neu über die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der AfD zu den 20 häufigsten Vornamen deutscher Verdächtiger im Fall von Straftaten mit Messern entscheiden. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof mit knapper Mehrheit in einem von einem AfD-Politiker im Abgeordnetenhaus angestrengten Organstreitverfahren. Die mit Risiko von Identifizierungen begründete Ablehnung der Beantwortung durch den Senat überzeuge nicht.
Allgemein beschränke das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten zwar auch das parlamentarische Auskunftsrecht, betonte das Verfassungsgericht des Landes Berlin. Im vorliegenden Streitfall erscheine die "Annahme eines relevanten Identifizierungsrisikos für konkrete Einzelpersonen" aber nicht plausibel. Der Senat habe seine Antwortverweigerung daher nicht tragfähig begründet und so das in der Verfassung fixierte Fragerecht des Abgeordneten verletzt. Er müsse neu über die Beantwortung der AfD-Anfrage entscheiden.
Der bereits am 13. Mai ergangene Beschluss fiel demnach allerdings äußerst knapp aus. Vier der neun Richterinnen und Richter verfassten ein Sondervotum, in dem sie zu einer ganz anderen Einschätzung kamen. Demnach würde die Nennung der Vornamensliste die Menschenwürde verletzen und diskriminierend sein. Eine Beantwortung der Anfrage sei dem Senat "verfassungsrechtlich verboten".
