
Verfassungsbeschwerde gegen neuen NRW-Polizeibeauftragten
n-tv
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hält das Gesetz für den neuen Polizeibeauftragten für verfassungswidrig. Doch warum?
Münster/Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft geht juristisch gegen eine Entscheidung des Landtags in Nordrhein-Westfalen vor. Im März hatte das Plenum mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen die Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag beschlossen. Dagegen legte die Gewerkschaft Beschwerde am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen ein, wie der Gerichtshof in Münster mitteilte.
Die Gewerkschaft stört sich daran, dass der unabhängige Polizeibeauftragte nach abgeschlossenen Verfahren beziehungsweise selbstständig parallel zu strafrechtlichen Verfahren eigene Ermittlungen aufnehmen kann. Die Unabhängigkeit des Polizeibeauftragten sei nicht gewährleistet, heißt es in der Begründung der Verfassungsbeschwerde.
Die Gewerkschaft sieht so die in der Verfassung garantierten Rechte ihrer Mitglieder verletzt. Außerdem verstoße das Gesetz gegen die Gewaltenteilung. Es ermögliche in verfassungswidriger Weise doppelte Ermittlungen. Wann über die Beschwerde entschieden wird, ist noch offen.
