
Völkerrechtler: "Gewaltverbot unterscheidet nicht zwischen Mullah-Regime und Demokratie"
n-tv
Die Frage, ob die USA die iranischen Atomanlagen angreifen durften, beantwortet Völkerrechtsprofessor Jochen von Bernstorff mit einem eindeutigen Nein. Das habe auch Konsequenzen für die deutsche Politik. Ein iranischer Gegenschlag könnte dagegen legal sein.
Der Angriff der USA auf Atomanlagen im Iran war aus Sicht des Völkerrechtsexperten Jochen von Bernstorff "eindeutig rechtswidrig". "Ich sehe da wenig Spielraum für eine völkerrechtliche Rechtfertigung", sagte der Professor für Staatsrecht, Völkerrecht, Verfassungslehre und Menschenrechte an der Universität Tübingen.
Die Amerikaner seien derzeit nicht selbst angegriffen worden, insofern liege kein Fall von individueller Selbstverteidigung vor. Da auch im Fall von Israel das Argument Selbstverteidigung nach einhelliger Meinung nicht greife, könnten sich die USA nach Einschätzung von Bernstorffs nicht auf kollektive Selbstverteidigung berufen. "Das gibt den Amerikanern kein Recht zur militärischen Unterstützung der israelischen Angriffe."
