
US-Gericht genehmigt Herausgabe von Akten zu Kapitol-Sturm
Die Welt
Zum zweiten Mal hat ein Gericht in den USA gegen die Argumentation von Donald Trump entschieden, er müsse nicht alle Akten zum Sturm auf das Kapitol an einen Untersuchungsausschuss herausgeben. Eine Instanz bleibt dem Ex-Präsidenten aber noch.
Ein US-Bundesberufungsgericht hat die Herausgabe der Akten zur Erstürmung des Kapitols in Washington genehmigt. Das Gericht gab am Donnerstag einer niedrigeren Instanz recht, wonach die Unterlagen aus dem Nationalarchiv an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Kongresses übergeben werden dürfen. Der frühere US-Präsident Donald Trump, dessen Anhänger im Januar das Kapitol gestürmt hatten, hatte gegen die Herausgabe der Dokumente geklagt.
Es ist wahrscheinlich, dass sich Trump in der Sache noch an den Obersten Gerichtshof wenden wird. Der Ex-Präsident hatte sich in seiner Klage gegen die Herausgabe der Akten auf das sogenannte Exekutivprivileg berufen. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheim zu halten. Ein Bundesgericht hatte diese Argumentation im November aber zurückgewiesen. Trumps exekutive Befugnisse gälten nicht lebenslang, erklärte die zuständige Richterin.

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