
Urteile: Wichtige Weichen im heftigen Streit der Saar-Grünen
n-tv
Saarbrücken (dpa/lrs) - In einem Streit bei den Saar-Grünen hat der ehemalige Landesvorsitzende Hubert Ulrich zwei Niederlagen einstecken müssen. Der 63-Jährige wollte vom Landgericht Saarbrücken einen für Samstag (17.) geplanten Parteitag per einstweiliger Verfügung untersagen lassen - und unterlag (Az: 16 O 121/21). Die Einladung zu dem Landesparteitag sei nicht offensichtlich gesetz- oder satzungswidrig, teilte das Gericht am Dienstag in Saarbrücken mit.
Zuvor hatte das zuständige Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz bereits dem Landesvorstand der Saar-Grünen untersagt, die Landesliste für die Bundestagswahl mit Ulrich als Spitzenkandidat einzureichen (Az: A 01 12021). Bei der Aufstellung habe es Verstöße gegeben. Der Streit geht auf Beschlüsse des Parteitags der Saar-Grünen vom 20. Juni zurück. Damals war die Kandidatin für den ersten Platz der Landesliste für die Bundestagswahl durchgefallen, und der Parteitag beschloss, dass entgegen dem Frauenstatut ein Mann kandidieren könne - Ulrich wurde gewählt. Dies hatte zu Rücktritten im Landesvorstand geführt. Kritiker von Ulrich wollen nun am Samstag Nachwahlen im Landesvorstand - und sie dringen auf eine Neuaufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl, ohne Ulrich auf dem Spitzenplatz.More Related News
