Urteil: Schutzsuchenden droht in Italien Not
DW
Die Bedingungen in dem EU-Land seien so schlecht, dass Flüchtlinge nicht dorthin zurückgebracht werden dürften, befindet ein Gericht in Nordrhein-Westfalen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Rücküberstellung von zwei Flüchtlingen nach Italien aus Sorge über die dort für sie herrschenden Lebensbedingungen untersagt. Es bestehe die "ernsthafte Gefahr", dass die beiden Männer in dem Land über längere Zeit "elementare Bedürfnisse" wie Unterkunft und Verpflegung nicht befriedigen könnten, teilte das Gericht mit. Der eine von ihnen stammt aus Somalia und ist in Italien als schutzberechtigt anerkannt. Der andere kommt aus Mali und hatte vor seiner Weiterreise nach Deutschland bereits in Italien Asyl beantragt. In beiden Fällen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deshalb die weiteren Asylanträge abgelehnt und eine Rückführung in das südeuropäische EU-Land verfügt. Hiergegen hatten die Männer geklagt.More Related News