Urteil in Koblenz: Lebenslange Haft für früheren syrischen Geheimdienst-Agenten
DW
Die Koblenzer Richter urteilten im weltweit ersten Prozess um Folter durch den syrischen Staat. Der angeklagte ehemalige Vernehmungschef wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mehrfachen Mordes verurteilt.
Die Richter sprachen den 58-jährigen Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes, Folter und weiterer Delikte schuldig und verurteilten ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Beschuldigte war laut Anklage früher Mitarbeiter des Geheimdiensts des syrischen Machthabers Baschar al-Assad und soll ein Gefängnis geleitet haben.
In der Al-Khatib-Haftanstalt in der syrischen Hauptstadt Damaskus sollen unter der Befehlsgewalt des Angeklagten zwischen April 2011 und September 2012 mindestens 4000 Häftlinge mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert worden sein. Viele starben dabei. Das Urteil entsprach weitgehend der Forderung der Bundesanwaltschaft, die in dem weltweit mit Aufmerksamkeit verfolgten Prozess die Anklage vertreten hatte.
Der Angeklagte hatte sich im Prozess als unschuldig bezeichnet. Er habe nicht gefoltert und auch keinen einzigen Befehl dazu erteilt. Im Gegenteil, er habe auch für Freilassungen gefangener Demonstranten des Arabischen Frühlings gesorgt.
Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. und der frühere Mitangeklagte Eyad A. waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden. Eyad A. wurde bereits vom OLG zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
fab/an (afp, rtre)