Union will Wahl von Brosius-Gersdorf kippen
Die Welt
Drei Stellen müssen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe neu besetzt werden, heute stimmt der Bundestag ab. Besonders eine Kandidatin gilt als umstritten. Die Union will ihre Wahl kurzfristig absetzen. Alle Informationen im Live-Ticker.
Drei Stellen müssen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe neu besetzt werden, heute stimmt der Bundestag ab. Besonders eine Kandidatin gilt als umstritten. Die Union will ihre Wahl kurzfristig absetzen. Alle Informationen im Live-Ticker. Die Abstimmung im Bundestag über die Verfassungsrichter entwickelt sich zu einem wahren Polit-Krimi. Die Unions-Fraktion hat für die drei vakant werdenden Stellen den Arbeitsrichter Günter Spinner nominiert, die SPD die Professorinnen Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold. Kurz vor dem Showdown will die Union die Wahl absetzen. Das Tauziehen im Bundestag um die Wahl von drei neuen Richtern am Bundesverfassungsgericht nimmt eine überraschende Wendung. Die Unionsfraktion hat in einer Sondersitzung entschieden, dass die Wahl aller drei Richter von der Tagesordnung des Bundestags genommen werden soll. Die Union will nach erheblichen internen Differenzen die Wahl der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf nicht mittragen. Als Grund dafür wird allerdings nicht die Haltung der Juristin unter anderem zum Abtreibungsrecht genannt, sondern Plagiatsvorwürfe. Der Fraktionsvorstand und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätten der SPD mitgeteilt, dass der Plagiatsverdacht die fachliche Expertise in Zweifel ziehe, hieß es in Fraktionskreisen während der laufenden Sitzung. Die sei aber zentrales Argument für die Wahl der Kandidatin gewesen. Eine angehende Verfassungsrichterin müsse über jeden Zweifel erhaben sein. Nach Einschätzung des ehemaligen Richters an dem Karlsruher Gericht, Peter M. Huber, könnte die Wahl von Brosius-Gersdorf dem Ansehen der Institution schaden „Ein dermaßen polarisierender Personalvorschlag ist für das Ansehen des Gerichts ein Risiko“, sagte Huber dem Magazin „Focus“. „Die Frau Brosius-Gersdorf vorgehaltenen und hitzig diskutierten Positionen sind in der Gesellschaft wie unter Verfassungsrechtlern nicht mehrheitsfähig“, betonte er.













