Union lobt Laschets Auftritt bei TV-Triell
n-tv
Das Zuschauerecho auf den Auftritt von Armin Laschet im TV-Triell der drei Kanzlerkandidaten ist nicht sehr positiv. Doch davon wollen sich der CDU-Chef und seine Parteikollegen nicht runterziehen lassen. Kanzlerin Merkel übt Kritik an der Konkurrenz.
Union-Kanzlerkandidat Armin Laschet hat ein positives Fazit des Triells mit seinen Konkurrenten Olaf Scholz und Annalena Baerbock gezogen. Jetzt werde endlich über Themen geredet, sagte er in Berlin nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei. Die Union lobte Laschets Auftritt und forderte ihren Kanzlerkandidaten auf, den kämpferischen Kurs gegen die Rivalen von SPD und Grünen beizubehalten. "Das war der große Vorteil des Triells: 105 konzentrierte Minuten über Politik und über Unterschiede." Deshalb habe er das gern gemacht. "Ich freue mich auf das nächste Triell", sagte Laschet. Auf die Frage, wie frustrierend es sei, dass er trotz seines engagierten Auftretens in der Diskussionsrunde von RTL und ntv relativ schwach abgeschnitten habe, antwortete der Kanzlerkandidat: "Gar nicht. Es haben fünf Millionen Menschen zugeschaut, um die geht es mir." Man könne sich ja mal damit beschäftigen, was bei der anschließenden Umfrage wie erfragt worden sei.Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.