Ungewisse Zukunft: Kinder von IS-Eltern im Gefängnis
DW
Im Hasaka-Gefängnis im Nordosten Syriens sind 700 Minderjährige im Haft. Der Grund: Ihre Eltern gelten als IS-Terroristen. Die Behörden haben Angst vor einer Radikalisierung der Kinder. Hilfsorganisationen sind besorgt.
Etwa 20 minderjährige Jungen teilen sich jeweils eine Zelle im Ghwayran-Gefängnis in Hasaka im Nordosten Syriens. Nicht alle Räume haben Fenster, zu bestimmten Zeiten können die Kinder in einen separaten Innenhof, um frische Luft zu schnappen. Von der Gefängnisverwaltung werden sie mit Essen versorgt.
Etwa 700 minderjährige Jungen sitzen seit 2019 dort ein, weil sich ihre Eltern der Terrorgruppe "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen haben. "In manchen Fällen sollen diese Kinder bereits in Vorfälle verwickelt gewesen sein. Andere, sagen die lokalen kurdischen Behörden, kämen aus radikalisierten Familien", berichtet Mehmet Balci von der Schweizer Menschenrechtsorganisation 'Fight for Humanity'.
Zu Beginn seien nur 150 Jungen in diesem Gefängnis gewesen, das kürzlich durch einen Aufstand von inhaftierten IS-Kämpfern in die Schlagzeilen geraten war. Später sei die Anzahl minderjähriger Insassen rasant gestiegen. In anderen Gefängnissen in der Region sollen bis zu 120 weitere Minderjährige untergebracht sein - Jungen, die offenbar auch in IS-Trainingscamps gewesen sind, so Balci.
Das Gefängnis in Hasaka ist der größte Gefängniskomplex in der Region und untersteht der Aufsicht der kurdischen Selbstverwaltung im Norden des Landes. Das kurdisch angeführte Militärbündnis der "Syrischen Demokratischen Kräfte" (SDF) ist für die Sicherheit verantwortlich.
Mehrere Gebäude befinden sich auf dem Gelände, in denen neben den Minderjährigen auch 5000 IS-Terroristen untergebracht sind - getrennt voneinander. Es sind Räume, die einst Schulgebäude waren. Nur, dass die inhaftierten Jungen, die zwischen 12 und 18 Jahre alt sind, mindestens seit ihrer Inhaftierung keine Schulbildung mehr genossen haben. Die Haftbedingungen sind schlecht, die Sicherheitsvorkehrungen in den behelfsmäßigen Gefängnissen unzureichend.