
Umweltverbände wollen Fischotter-Abschuss landesweit kippen
n-tv
Der Fischotter ist in Bayern immer wieder ein Fall fürs Gericht. Darf er abgeschossen werden, weil er den Fischbestand gefährdet oder nicht? Die neueste Entwicklung.
München (dpa/lby) - Mit dem Ziel, den Fischotter in Bayern weiterhin streng zu schützen, wenden sich Umweltschützer an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) haben nach eigenen Angaben einen Normenkontrollantrag eingereicht. Ein Sprecher des VGH in München bestätigte den Vorgang.
Nach Mitteilung von DUH und BN soll damit die Änderung der jagdrechtlichen Ausnahmeverordnung hinsichtlich des Fischotters gerichtlich überprüft werden. Die bayerische Staatsregierung versuche seit Jahren, sich über europäisches Artenschutzrecht hinwegzusetzen, hieß es weiter. Die ermöglichten Tötungen und das Fangen der Tiere gefährde, dass sich die ehemals fast ausgerottete Fischotter-Population in Bayern weiter stabilisieren kann.
Die Umweltschützer stören sich beispielsweise daran, dass nach der Regelung auch Jungtiere geschossen werden können. Beim Fangen mit Kastenfallen sei die Verletzungsgefahr hoch. "Bayern muss bedrohte und streng geschützte Arten wie den Fischotter endlich schützen – und das geht nur mit einem Jagdrecht, das sich am Naturschutz orientiert", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner laut Mitteilung.
