
Tod von Patientin: Ärztin zu Bewährungsstrafe verurteilt
n-tv
Für zwei Patienten endete der Besuch einer Arztpraxis mit dem Tod. Die Staatsanwaltschaft sah zwei Fälle der fahrlässigen Tötung - konnte sich aber nicht ganz damit durchsetzen.
Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Tod einer Patientin infolge einer endoskopischen Behandlung ist eine 63 Jahre alte Ärztin zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Internistin wurde vom Amtsgericht Augsburg der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.
Die Medizinerin hatte der Patientin in ihrer Praxis einen Magenballon legen wollen. Solche Ballons werden verwendet, damit Patienten beim Abnehmen unterstützt werden. Es kam bei der Behandlung aber zu Komplikationen, weil der Ballon verrutschte und die Atmung blockierte. Dies führte trotz eingeleiteter Notfallbehandlung zum Ersticken der Frau.
Richterin Silke Knigge hielt der Praxisinhaberin insbesondere vor, dass sie das Endoskop entgegen der üblichen Vorgaben zu früh herausgezogen habe und damit die Befüllung des Ballons nicht mehr beobachten konnte. Dies sei eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Die Ärztin selbst hatte erklärt, dass sie seit dem Notfall, der bereits mehrere Jahre zurückliegt, keine Magenballons mehr einsetze. Ein Endoskop ist in der Regel ein biegsamer Gummischlauch oder ein dünnes Metallrohr.
