
Tod nach Po-Vergrößerung – Chirurg muss wieder in Haft
Die Welt
Weil zwei Frauen nach einer Po-Operation starben, steht ein Schönheitschirurg seit Ende September vor Gericht. Nun muss der 50-Jährige wieder in Haft. Aus Sicht des Gerichts bestehe die Gefahr, dass er Zeuginnen beeinflussen könnte.
Überraschende Wende im Prozess um zwei tödlich verlaufene Po-Operationen: Das Düsseldorfer Landgericht verkündete Haftbefehl gegen den angeklagten Schönheitschirurgen und schickte ihn wegen Verdunklungsgefahr nach mündlicher Verhandlung wieder in Untersuchungshaft. Offenbar befürchtet das Gericht, dass der Angeklagte Zeuginnen beeinflussen könnte.
Auslöser waren mehrere Beweisanträge der Verteidigung. Unter anderem wurden drei Patientinnen genannt, die in der Verhandlung bezeugen sollten, dass der Mediziner sie vor den Schönheitsoperationen umfassend über die Eingriffe informiert und über Risiken aufgeklärt habe. Ergänzend dazu hatte der Chirurg unaufgefordert sein Praxishandy vorgelegt, um das zu belegen, und stimmte einer Auswertung des Telefons durch das Gericht zu.

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