
Tod in der Badewanne – Prozess gegen Pflegekraft eingestellt
n-tv
Weil sie zu einem Notfall gerufen wird, lässt eine Mitarbeiterin den Bewohner einer Hamburger Pflegeeinrichtung allein in der Badewanne sitzen. Er ertrinkt. Jahre später kommt der Fall vor Gericht.
Hamburg (dpa/lno) - Nach dem Tod eines 53-Jährigen in der Badewanne einer Hamburger Pflegeeinrichtung ist der Strafprozess gegen eine Pflegerin wegen fahrlässiger Tötung eingestellt worden. Zuvor hatten sich die Beteiligten darauf verständigt, dass die Angeklagte dem Bruder des Toten 1.000 Euro zahlt – sozusagen als Schmerzensgeld, wie die Amtsrichterin ausführte. Auch der Verteidiger stimmte der Zahlung im Namen seiner Mandantin "aus reinem Erledigungsinteresse" zu.
Der Vorfall hatte sich im Oktober 2021 in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung in der Rosmarinheide im Stadtteil Langenhorn ereignet: Die Angeklagte hatte den körperlich und geistig schwer eingeschränkten Mann nach eigenen Angaben gerade gebadet, als sie zu einem Notfall gerufen wurde: Eine andere Bewohnerin der Einrichtung hatte einen epileptischen Anfall erlitten.
"Es ist ein Dilemma gewesen", sagte die Verteidiger der 29-Jährigen, die bis zu dem Vorfall bereits seit fünf Jahren in der Einrichtung gearbeitet hatte. Nach eigenen Angaben kannte sie den Mann gut und hatte ihn viele Male gebadet, ohne dass es dabei zu Schwierigkeiten gekommen sei.
