
Tod in Badewanne: Verfahren gegen Pflegekraft eingestellt
n-tv
Weil sie zu einem Notfall gerufen wird, lässt eine Pflegekraft den Bewohner einer Hamburger Pflegeeinrichtung allein in der Badewanne sitzen. Der Mann ertrinkt. Nun steht die Frau vor Gericht.
Hamburg (dpa/lno) - Nach dem Tod eines 53-Jährigen in der Badewanne einer Hamburger Pflegeeinrichtung ist der Strafprozess gegen die 29 Jahre alte Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung eingestellt worden. Zuvor hatten sich die Beteiligten darauf verständigt, dass die Angeklagte dem Bruder des Toten 1.000 Euro zahlt - sozusagen als Schmerzensgeld, wie die Amtsrichterin ausführte. Auch der Verteidiger stimmte der Zahlung im Namen seiner Mandantin "aus reinem Erledigungsinteresse" zu.
Der Vorfall hatte sich im Oktober 2021 in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung in der Rosmarinheide im Stadtteil Langenhorn ereignet: Die Angeklagte hatte den körperlich und geistig schwer eingeschränkten Mann nach eigenen Angaben gerade gebadet, als sie zu einem Notfall gerufen wurde: Eine andere Bewohnerin der Einrichtung hatte einen epileptischen Anfall erlitten.
Nach Angaben der Angeklagten hatte sie den Mann bereits vielfach gebadet, ohne dass es dabei je zu Schwierigkeiten gekommen sei. Da es sich bei einem epileptischen Anfall um einen - wie ihr Anwalt ausführte - lebensbedrohlichen Vorfall handelte, habe sie es für vertretbar gehalten, den Mann kurz unbeaufsichtigt zu lassen, zumal in dem Moment keine andere Pflegekraft verfügbar gewesen sei.
