
Tod eines Zweijährigen: Angeklagte erklären sich
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Mit Erklärungen von zwei Anwälten ist der Prozess um den Tod eines zweijährigen Kitakindes in Magdeburg fortgesetzt worden. Die Verteidiger von zwei der drei angeklagten Erzieherinnen beteuerten am Donnerstag am Amtsgericht ihr Mitgefühl für die Familie des ertrunkenen Jungen. Jedem gehe das Schicksal des kleinen Jungen und seiner Familie nah. Sie schilderten den Ablauf an jenem 2. Oktober 2020.
Die Gruppe mit 17 Kindern und drei Erzieherinnen ging demnach an diesem Tag zum nahe gelegenen Neustädter See. Dabei benutzten acht Kinder Laufräder, sechs saßen in einem Bollerwagen, drei gingen zu Fuß. Die Erzieherinnen teilten sich die Aufsicht. Ähnlich war es auch auf dem Rückweg, wobei zunächst nur fünf und später dann sechs Kinder im Wagen saßen. Seine Mandantin habe die Kinder mit den Laufrädern begleitet, sagte ein Verteidiger. Die Aufsicht über die Fußgänger hätte bei einer jungen Kollegin gelegen. Mehrfach habe man sich unterwegs vergewissert, dass alle Kinder da seien. In der Kita sei dann aufgefallen, dass der kleine Junge fehlte. Der Anwalt der älteren Kollegin versicherte, seine Mandantin sei Kindergärtnerin mit Leib und Seele, der Verlust werde sie immer verfolgen. Die Frauen treffe auf jeden Fall eine moralische Verantwortung. Ob daraus auch eine juristische wegen fahrlässiger Tötung werde, stehe auf einem anderen Papier.More Related News
