
Tierschutz: NRW-Polizeihunde dürfen weiterschnüffeln
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Diensthunde der Polizei in Nordrhein-Westfalen dürfen auch nach der Änderung in der Tierschutz-Hundeverordnung weiterschnüffeln. Anders als beispielsweise in Berlin, wo ein Teil der Polizeihunde vorläufig nicht mehr eingesetzt werden darf, habe das seit Jahresbeginn bundesweit geltende Gesetz keine Auswirkungen auf den Einsatz der Tiere an Rhein und Ruhr.
"Die Polizei NRW verzichtet bei der zentralen Fortbildung bereits seit mehreren Jahren erfolgreich auf den Einsatz von Stachelhalsbändern. Insbesondere bei Hunden aus der landeseigenen Zucht, bei denen von Anfang an die Wege der Konditionierung bestimmt werden können, ist eine Aus- und Fortbildung mit positiver Verstärkung regelmäßig erfolgreich", teilte eine Sprecherin des Innenministeriums auf dpa-Anfrage mit. Bei der Spürhundeausbildung und dem Spürhundeeinsatz würden daher keine Einschränkungen erwartet.
In der Änderung des einschlägigen Passus im Tierschutzgesetz gilt seit 1. Januar 2022: "Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden."
