
Thüringen regelt einrichtungsbezogene Impfpflicht
n-tv
Thüringen setzt die einrichtungsbezogene Impfpflicht um. Erste Regelungen liegen vor - aber noch sind für die Betroffenen Fragen offen.
Erfurt (dpa/th) - Thüringen regelt die Impfpflicht für nicht geimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich. Dazu sei den 22 Landkreisen und kreisfreien Städten ein Erlass übermittelt worden, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt mit. Er diene ihnen als Handlungsleitfaden zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, erklärte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Sie trat Befürchtung entgegengetreten, dass für Bestandspersonal, das keinen Immunitätsnachweis vorlegt, ab dem 16. März 2022 automatisch ein Arbeits- und Betretungsverbot herrscht. "Dies ist nicht der Fall."
Vielmehr soll es ein Verwaltungsverfahren mit einer Einzelfallprüfung und Abhörungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geben. Musterdokumente, wie zum Beispiel Anhörungsschreiben oder mögliche Bußgeldbescheide, würden folgen. Rechtzeitig zum Beginn der Meldepflicht Mitte März würde eine zentrale Meldesoftware für die Thüringer Gesundheitsämter zur Verfügung stehen, kündigte Werner an.
Nach einer Umfrage des Ministeriums sind in Altenpflegeeinrichtungen im Schnitt mehr als 80 Prozent der Beschäftigten geimpft - allerdings mit großen regionalen Unterschieden.
