
Tödlicher Messerstich: Angeklagter sieht Notwehrlage
n-tv
Ein Streit zwischen Männern beginnt mit einem im Internet geposteten Foto eines an Ausschlag leidenden Hundes. Er eskaliert und endet wenige Stunden später tödlich.
Friedberg/Frankfurt/Main (dpa/lhe) - In dem Totschlags-Prozess um einen tödlichen Messerstich auf einem Frankfurter Sportgelände hat sich der Angeklagte auf Notwehr berufen. Er habe sich in Todesangst befunden, sagte der 31-Jährige beim Prozessauftakt vor dem Schwurgericht des Frankfurter Landgerichts. Das Opfer sei "größtenteils selbst für seinen Tod verantwortlich".
Die beiden Männer kannten sich laut der Darstellung des Angeklagten flüchtig. Am 14. Juni 2024 postete ein Kumpel von ihm in den sozialen Medien ein Foto seines an Ausschlag leidenden Hundes. Das spätere Opfer reagierte mit einem Lach-Smiley, daraufhin kam es zunächst zu einem Streit zwischen ihm und dem Hundebesitzer. Schließlich soll sich der Angeklagte eingemischt haben. "Ich sah mich gezwungen, meinen Kumpanen zu unterstützen", so die Schilderung des aus Friedberg (Wetteraukreis) stammenden Mannes im Gericht.
Der Streit im Internet sei eskaliert, schließlich habe das 31 Jahre alte Opfer ihn aufgefordert, noch am selben Abend nach Frankfurt zu kommen, um sich zu schlagen und so die Sache zu klären. Sie hätten verabredet, jeweils mit drei Begleitern zu erscheinen. "Das Messer habe ich zu meiner Sicherheit mitgenommen", las der Deutsche aus seiner vorbereiteten Erklärung vor.
