"Täter kommen nicht mit der Beute davon"
n-tv
Es ist das erste Mal, dass sich der Bundesgerichtshof zu Cum-Ex-Geschäften äußert - und zwar deutlich: Die Geschäfte sind strafbar und illegal erwirtschaftete Gewinne können vom Staat wieder eingezogen werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit am Mittwoch ein Urteil des Bonner Landgerichts aus dem vergangenen Jahr, bei dem zwei Ex-Börsenhändler aus London zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Einer von beiden sollte seinen Anteil an den Profiten durch Cum-Ex-Geschäfte zurückzahlen - ganze 14 Millionen Euro. Von der Privatbank M.M. Warburg wurde die Einziehung von 176 Millionen angeordnet. Die Angeklagten gingen in Revision.
Worum geht es genau? Bei Cum-Ex-Geschäften hatten sich Finanzmarktakteure vor allem zwischen 2001 und 2011 durch Aktienhandel rund um den Dividendenstichtag Steuern gleich mehrfach zurückerstatten lassen und so Expertenschätzungen zufolge einen Schaden von insgesamt 10 Milliarden Euro verursacht. Konrad Duffy hat zwei Jahre in der Abteilung für Geldwäschebekämpfung bei der Deutschen Bank gearbeitet und ist nun Referent für Finanzkriminalität der Bürgerbewegung Finanzwende. Er hält das Urteil für ein wichtiges Signal. Herr Duffy, der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Cum-Ex Geschäfte strafbar sind und es sich um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Wie bewerten Sie das Urteil?Die totale Kontrolle: Mit dem Sozialkreditsystem werden die Menschen in China kontinuierlich bewertet. Wer negativ auffällt oder Schulden hat, landet auf der schwarzen Liste und darf zum Beispiel keine Flug- oder Schnellzug-Tickets kaufen. Doch das System ist noch lange nicht flächendeckend eingeführt.