
Sylter Goldschakal darf doch geschossen werden
n-tv
Auf der Nordseeinsel Sylt hat ein Goldschakal Dutzende Schafe gerissen. Die Behörden erlaubten daraufhin seine Tötung. Dies beschäftigt nun die Gerichte. Das zuständige Verwaltungsgericht bestätigte die Jagderlaubnis - doch der Gerichtsweg ist noch nicht abschließend beschritten.
Auf der Nordseeinsel Sylt darf der zum Abschuss freigegebene wilde Goldschakal, der für die Tötung von fast 80 Lämmern verantwortlich gemacht wird, wieder gejagt werden. Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag gegen die Entnahme des Tiers ab. Es liege eine "zulässige Ausnahme zum Tötungsverbot" vor, argumentierte das Gericht. Die Jagd auf den Schakal war wegen des Eilverfahrens ausgesetzt worden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Das Tier hatte nach Angaben des Landesumweltministeriums im Mai auf Sylt innerhalb weniger Tage nachweislich 76 Lämmer gerissen. In weiteren Fällen habe eine späte Meldung einen Gennachweis verhindert. Zum Schutz der unter anderem für den Küstenschutz wichtigen Deichschäferei auf der Insel folgte daher Anfang Juni die Ausnahmegenehmigung für einen Abschuss des üblicherweise streng geschützten Raubtiers. Die dauerhafte Anwesenheit des Schakals sei nicht tragbar, hieß es zur Begründung. Wenige Tage nach der erteilten Genehmigung ging jedoch ein Widerspruch dagegen bei Gericht ein - die Jagd wurde daher vorerst ausgesetzt.
