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SVB-Kollaps: Müssen Deutschlands Sparer zittern?

SVB-Kollaps: Müssen Deutschlands Sparer zittern?

DW
Wednesday, March 15, 2023 05:09:56 PM UTC

Wie stabil sind die Einlagen der Bankkunden in Deutschland? Diese Frage stellen sich Sparer nach dem Zusammenbruch der Silicon Valley Bank (SVB) in den USA. Denn die Schockwellen reichen bis hierher.

Die Weltfinanzkrise 2008/2009 war der Anlaß dafür, die Einlagensicherungssysteme zu reformieren. Schließlich hatten seinerzeit die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Finanzminister Peer Steinbrück den Menschen versprochen: "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein." Für Banken mit Sitz in der Europäischen Union gilt seither gesetzlicher Schutz in Höhe von 100.000 Euro pro Anleger und Bank. Diesen gesetzlichen Schutz bieten alle Institutsgruppen in Deutschland, also die privaten Banken wie Deutsche oder Commerzbank, Sparkassen und Landesbanken als auch Volks- und Raiffeisenbanken.

Private Banken leisten diesen  gesetzlichen Schutz aus der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), einer Tochter des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Diese Einlagensicherung gilt für alle Spareinlagen wie Girokonten, Tages- und Festgeld-, aber auch Sparbücher und Sparbriefe fallen darunter. Viele deutsche private Banken sind nicht nur Pflichtmitglied der EdB, sondern gehören zusätzlich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des privaten Bankenverbands (BdB) an.

Sollte es also zur Insolvenz einer Bank kommen, dann werden Sparer zunächst von der EdB entschädigt. Gehen deren Einlagen über die 100.000 Euro hinaus, dann tritt die freiwillige Einlagensicherung ein. Hier liegt die maximale Entschädigungssumme deutlich höher, nämlich bei 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank, das müssen jedoch mindestens 750.000 Euro sein. Seit Jahresbeginn ist die maximale Summe jedoch auf fünf Millionen Euro begrenzt, von 2025 an sinkt diese Grenze dann auf drei Millionen Euro. Die Pleite der Greensill-Bank vor zwei Jahren hatte dem Bankenverband die Notwendigkeit einer weiteren Reform deutlich gemacht. Denn dieser Entschädigungsfall kostete die privaten Banken insgesamt fast drei Milliarden Euro, zwei davon aus dem freiwilligen Sicherungstopf. Einlagen von Banken selbst, aber inzwischen auch von Versicherern und halbstaatlichen Unternehmen, sind jedoch nicht gedeckt.

Sparkassen und Volksbanken schützen die Einlagen ihrer Kunden über die sogenannte 'Institutssicherung'. Geht ein Institut pleite, fängt der jeweilige Verbund der anderen Banken es auf. So seien die Kundeneinlagen in vollem Umfang geschützt: "Derzeit ist keine Sparkasse in Schieflage, und wir können auf die robuste Einlagensicherung vertrauen", versicherte erst am Dienstag Karolin Schriever, Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Gleichzeitig musste er einräumen, dass der Sparkassenverbund wegen der abrupten Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) 2022 Anleihen neu bewerten und Wertberichtigungen von 7,8 Milliarden Euro wegstecken musste.

Entsprechend überprüfe man das Institutssicherungssystem regelmäßig, erklärte Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Volks- und Raiffeisenbanken, vor wenigen Tagen für die Genossenschaftsbanken. Die Beiträge, die die jeweiligen Mitgliedsbanken zahlen müssen, richteten sich grundsätzlich nach dem Risiko eines Kreditinstituts.

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