
Streit um Wolfsabschuss – Immunität von Backhaus aufgehoben
n-tv
Wölfe können bislang nur in eng begrenzten Ausnahmen abgeschossen werden. Eine solche Ausnahmesituation hatte Umweltminister Backhaus 2020 gesehen. Das könnte ihn nur vor Gericht bringen.
Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Agrarminister Till Backhaus (SPD) muss sich wegen des Abschusses einer Wölfin im Landkreis Rostock aller Voraussicht nach vor Gericht verantworten. Der Landtag beschloss auf seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig, die parlamentarische Immunität des Ministers, der auch Abgeordneter ist, aufzuheben.
Das Parlament kam damit einer Bitte der Staatsanwaltschaft in Rostock nach. Wie eine Sprecherin der Behörde sagte, besteht ein hinreichender Verdacht, dass mit der Tötung der Wölfin gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wurde. Es gebe Hinweise, dass der Minister auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Landratsamt für den Abschuss hingewirkt habe. Deshalb solle Anklage gegen Backhaus erhoben werden. Das ist nach der Aufhebung der Immunität, die Parlamentarier vor Strafverfolgung schützt, nun möglich.
Backhaus hatte den Abschuss der Wolfsfähe seinerzeit mit dem Artenschutz begründet und bleibt auch dabei. "Im März 2020 hatte der Landkreis Rostock auf Antrag des Umweltministeriums eine Abschussgenehmigung für eine Wolfsfähe erteilt, die sich wiederholt einem Hofhund genähert und sich offenbar auch mit diesem gepaart hatte. Es bestand deshalb die Gefahr der Entstehung von Wolfshybriden. Hybridisierung stellt eine Gefahr für die Wolfspopulation dar", machte Backhaus deutlich. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Anklage zu erheben, sei für ihn nicht nachvollziehbar.
