
Streit um Sorgerecht: Nächste Schlappe für Christina Block
n-tv
Nach einem Besuch bei ihrem Vater in Dänemark kehren zwei Kinder von Steakhouse-Erbin Block nicht mehr nach Deutschland zurück. Seitdem kämpft die Mutter um das Sorgerecht - vergeblich. Nach der Niederlage vor einem Hamburger Gericht weist nun auch das Verfassungsgericht ihre Beschwerde ab.
Im Sorgerechtsstreit von Steakhausketten-Erbin Christina Block mit ihrem früheren Ehemann ist Block mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "schließt ein Kapitel in einem grenzübergreifenden Sorgerechtsstreit ab", erklärte Blocks familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger.
Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung annehme. Es sah keine Verletzung von Grundrechten der Mutter. Block wehrte sich gegen Entscheidungen von Hamburger Gerichten. Das dortige Oberlandesgericht hatte entschieden, dass deutsche Gerichte für den Sorgerechtsstreit nicht mehr zuständig sind.
