
Staatsanwaltschaft hatte Zweifel am Haftantritt von Liebich
n-tv
Eigentlich soll Rechtsextremist Liebich seit Freitag im Gefängnis sitzen. Der Verurteilte taucht jedoch nicht zum Haftantritt im Frauengefängnis auf. Die Staatsanwaltschaft ist nicht überrascht.
Die Staatsanwaltschaft in Halle hat Hinweise darauf gehabt, dass der verurteilte Rechtsextremist Sven Liebich, der sich zur Frau erklärt hat und jetzt Svenja heißt, seine Haftstrafe nicht antreten wird. "Wir haben erkannt, dass es zweifelhaft ist, dass Liebich sich stellen wird", sagt Oberstaatsanwalt Dennis Cernota. Deshalb seien schon vor Ende der Frist zum Haftantritt "operative Maßnahmen" eingeleitet worden - jedoch ohne Erfolg.
Liebich ist nach Angaben der Polizei weiter flüchtig. Welche Maßnahmen konkret ergriffen wurden, sagte die Staatsanwaltschaft nicht.
Liebich hätte seine Haftstrafe am Freitagabend bis spätestens 18 Uhr in Chemnitz in Sachsen antreten sollen - in einem Frauengefängnis. Laut Staatsanwaltschaft wurde aufgrund von Zweifeln bereits zuvor ein sogenannter bedingter Vollstreckungshaftbefehl erlassen: Dieser erlaubt es, schon vor Ladungsende "aufklärend tätig zu werden".
