
Staatsanwaltschaft: Azubi-Anzeige keine Volksverhetzung - nur geschmacklos
n-tv
Ein sächsischer Dachdecker sucht über eine Anzeige in einem Amtsblatt einen Auszubildenden - und verwendet dabei eine menschenverachtende Wortwahl. Der Aufschrei ist anschließend groß, strafrechtlich relevant sind die Äußerungen laut Staatsanwaltschaft aber nicht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mehrere Verfahren gegen einen Dachdecker wegen einer Ausschreibung für eine Auszubildendenstelle eingestellt. "Im Ergebnis der Prüfung war festzustellen, dass der Inhalt der Anzeige zwar teilweise als geschmacklos und moralisch anstößig zu bewerten, strafrechtlich aber ohne Relevanz ist", heißt es in einer Mitteilung der sächsischen Behörde. Die in der Anzeige getätigten Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Im Amtsblatt der Gemeinde in der Sächsischen Schweiz hatte der Handwerker im April eine Anzeige mit rassistischen Begriffen für eine offene Lehrstelle in seinem Betrieb ab 2026 geschaltet. Interessierte könnten sich bewerben, "aber: keine Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger", hieß es in der Annonce.
