SPD sieht dringenden Handlungsbedarf beim Mieterschutz
ProSieben
Kräftig steigende Strom- und Heizkosten belasten viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Die SPD pocht deshalb in der Energiekrise auf mehr Tempo beim Mieterschutz.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
Hohe Inflation, rapide steigende Nebenkosten für Gas und Strom und bange Blicke auf den kommenden Winter: Angesichts der Energiekrise pocht die SPD im Bundestag auf Tempo bei mehr Mieterschutz. "Die Energiekosten steigen rasant und erhöhen den großen finanziellen Druck auf viele Mieterinnen und Mieter", sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Sie will die Lasten für Mieter dämpfen und Kündigungen wegen Zahlungsrückständen verhindern. Auch Verbände der Wohnungswirtschaft wollen Kündigungen vermeiden - verweisen aber auch auf Bürden der Krise für Vermieter.
Eichwede erinnerte an die Vereinbarung der Koalitionsspitzen von SPD, Grünen und FDP bei ihren Beschlüssen zum dritten Entlastungspaket. Zum Mieterschutz hatte der Koalitionsausschuss Anfang September vereinbart, dass Mieterinnen und Mieter durch die Regelungen des sozialen Mietrechts angemessen vor Überforderung durch steigende Energiepreise geschützt werden sollen. Die im Koalitionsvertrag festgelegten Mieterschutzvorhaben müssten unverzüglich umgesetzt werden. Die Parlamentarierin zählte dazu unter anderem die Absenkung der Kappungsgrenze, bis zu der die Miete innerhalb einer bestimmten Zeit steigen darf und eine Verlängerung der Mietpreisbremse.
Gemeinden über 100 000 Einwohner und Einwohnerinnen sollten zudem zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel verpflichtet werden. Eichwede will aber auch Mieter direkt besser schützen. "Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Mieterinnen und Mieter mit einer Nachzahlung der ausgebliebenen Miete eine ordentliche Kündigung abwenden können."
Eichwede unterstützte jüngste Ankündigungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Sie will Mieter angesichts der rasant steigenden Strom- und Heizkosten besser vor Kündigungen ihrer Verträge wegen Zahlungsrückständen schützen. "Wir brauchen bei ordentlichen Kündigungen wegen Mietrückständen die Möglichkeit, dass die fällige Summe bis zum Auszugstermin nachgezahlt werden kann, um die Wohnungskündigung wieder aufzuheben", forderte Geywitz jüngst. Bislang gilt die Schonfristzahlung nur bei fristlosen Kündigungen.
