
Sparkassenaffäre: Bekommt verurteilter Ex-Banker Ruhegeld?
n-tv
Der großzügige Umgang mit Geldern der Miesbacher Sparkasse hatte für mehrere Verantwortliche strafrechtlichen Folgen. Doch auch zivilrechtlich wird gestritten, es geht um hohe Altersbezüge.
München (dpa/lby) - Nach einem erneuten Prozess bleibt der Streit um Ruhestandsbezüge für den wegen Untreue verurteilten Ex-Vorstandschef der Sparkasse Miesbach rechtlich offen. In zweiter Instanz befasste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall des Ex-Bankers Georg Bromme, traf aber in der Sache keine Entscheidung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Richter kamen demnach zu dem Schluss, dass die Sparkasse nicht die richtige Ansprechpartnerin für die Klage war.
Der Vertrag, aus dem sich der Anspruch auf die Bezüge ergebe, sei mit dem Landkreis geschlossen, erläuterte der Sprecher die Entscheidung des Gerichts. Bei diesem seien folglich die vereinbarten Bezüge einzuklagen.
Das Landgericht München II hatte Ende vergangenen Jahres die Klage des Ex-Bankers gegen die mit der strafrechtlichen Verurteilung begründete Streichung der Versorgungszulage abgewiesen. Zugleich verurteilte das Landgericht Bromme, schon bezogene Beträge in Höhe von 14.000 Euro zurückzuzahlen. Bromme ging in die nächste Instanz. Auch bei der Rückzahlung sah nun das OLG allerdings den Landkreis als zuständig - somit blieb auch die Entscheidung über die Rückforderung rechtlich offen.
