
Sozialgerichtsprozesse: Verfahrenslaufzeiten sollen sinken
n-tv
Noch immer dauert es in MV im Schnitt 20 Monate, bis ein Streitfall vor dem Sozialgericht entschieden wird. Die Zeit soll sich deutlich verkürzen. Und noch ein weiteres Problem soll angegangen werden.
Schwerin (dpa/mv) - Die Klagen gegen frühere Hartz-IV-Bescheide beschäftigen die Sozialgerichte in Mecklenburg-Vorpommern bis heute. Zwar sei die Zahl der anhängigen Verfahren in erster Instanz auch durch Personalverstärkung in den Gerichten deutlich reduziert worden. Doch seien gegen viele Urteile Rechtsmittel eingelegt worden, deswegen gebe es nun viele Verfahren in zweiter Instanz, erklärte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) am Dienstag in Schwerin.
Sie äußerte sich erfreut über eine jetzt geschlossene Zielvereinbarung zur Reduzierung von Verfahrenslaufzeiten. Zeitnahe Entscheidungen in allen Bereichen der Justiz seien wichtig für die Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden, besonders auch in der Sozialgerichtsbarkeit. "Hier geht es schließlich oft um existenzielle Fragen für die Menschen. Hier geht es um Rente, um Bürgergeld, um Krankenversicherung", machte Bernhardt deutlich.
Wie der Präsident des Landessozialgerichts, Axel Wagner, sagte, hatte sich mit den sogenannten Hartz-Gesetzen und der damit verbundenen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab 2005 die Zahl der gerichtlich zu behandelnden Streitfälle binnen kurzer Zeit verdreifacht. "Es gab eine beispiellose Klagewelle", sagte Wagner. Mehr als 11 000 neue Verfahren seien pro Jahr eingeleitet worden, der Bestand an Hauptverfahren habe zeitweise bei über 20 0000 gelegen. Aktuell seien etwa 5000 Eingänge pro Jahr zu verzeichnen, der Bestand an unerledigten Fällen habe Ende 2023 bei 7500 gelegen.
