"Sonderbedarfsstufe" für Flüchtlinge gekippt
n-tv
Die Große Koalition hat mit dem Verweis auf Einsparungen durch ein Zusammenwirtschaften die Leistungen für bestimmte alleinstehende Flüchtlinge gekürzt. Das Bundesverfassungsgericht sieht dies anders und erklärt die Regelung für nichtig. Geklagt hatte ein Mann, der seit acht Jahren in einer solchen Einrichtung lebt.
Alleinstehenden Asylsuchenden dürfen nicht länger die Sozialleistungen pauschal um zehn Prozent gekürzt werden, weil sie in einem Flüchtlingsheim leben. Es sei nicht erkennbar, dass dort tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt würden oder werden könnten, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Die zum 1. September 2019 eingeführte "Sonderbedarfsstufe" verstoße gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. (Az. 1 BvL 3/21)
Die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD war der Ansicht, dass in den Sammelunterkünften ein Zusammenwirtschaften "erwartet werden" könne. Einspareffekte bestünden zum Beispiel beim Essen, "indem Lebensmittel oder zumindest der Küchengrundbedarf in größeren Mengen gemeinsam eingekauft und in den Gemeinschaftsküchen gemeinsam genutzt werden", wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Deshalb wurde der Satz gekürzt - entsprechend dem für Menschen, die verheiratet sind oder mit einem Partner zusammenleben.
Im konkreten Fall ging es um einen 1982 geborenen Mann aus Sri Lanka, der seit 2014 in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Nähe von Düsseldorf lebt. Für ihn greift im Asylbewerberleistungsgesetz eine Vorschrift, die für alle Menschen gilt, die sich seit mindestens 18 Monaten rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Die Karlsruher Entscheidung betrifft deshalb unmittelbar nur diese Gruppe.
Schwarzenbruck (dpa/lby) - Ein Feuer in einem Einfamilienhaus in Schwarzenbruck (Landkreis Nürnberger Land) hat einen geschätzten Schaden von 700.000 Euro verursacht. Das Feuer soll in der Nacht zum Sonntag im Bereich des Ofens ausgebrochen sein, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Die beiden Bewohner, eine 77-Jährige und ein 76-Jähriger, verließen das Gebäude unverletzt. Das Haus sei zunächst nicht mehr bewohnbar.
Sulingen (dpa/lni) - Ein Motorradfahrer ist im Landkreis Diepholz gegen einen Baum geprallt und gestorben. Der 24-Jährige sei ersten Erkenntnissen der Ermittler nach am Samstagmittag aus zunächst ungeklärter Ursachen mit seiner Maschine von der Straße abgekommen, teilte die Polizei mit. Bei dem Unfall wurde er so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle starb.