So reagiert Cathy Hummels auf das BGH-Urteil
ZDF
Influencer müssen nicht alle Beiträge mit vorgestellten Produkten als Werbung kennzeichnen, so der BGH. Für Hummels ein "erster Meilenstein".
Kleidung, Beauty-Produkte, Fitness-Riegel - Influencerinnen und Influencer empfehlen auf Social Media vieles. Den Link zum Produkt oder zur Marke gibt's oft direkt dazu. Aber: Dürfen Influencerinnen und Influencer das, ohne es als Werbung zu kennzeichnen? Das Thema nun ist vor dem Bundesgerichtshof gelandet - geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mit dem Vorwurf: Schleichwerbung. Heute das Urteil: Nicht alle Produkt-Postings müssen als Werbung gezeichnet werden. Ausnahme: Wenn Influencerinnen und Influencer für eine "übertriebene werbliche" Produktpräsentation eine Gegenleistung erhalten, so das Urteil, wäre eine Kennzeichnung als Werbung Pflicht. In einem der Fälle angeklagt war auch die bekannte Influencerin Cathy Hummels. Bei ZDFheute live spricht sie über den Prozess, den sie als sehr "nervenaufreibend" empfunden hat. Denn aus ihrer Sicht wurde ihr "Unrecht getan". Sie zeigt sich zuversichtlicht, dass ihr Urteil nun "wegweisend" sei und bezeichnet es als ersten "Meilenstein". Ihre Hoffnung:More Related News