
Senat verlängert zum Kündigungsschutz für bestimmte Mieter
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat will bei seiner Sitzung am Dienstag einen Beschluss zum Mieterschutz fassen. Eine Regelung zum Kündigungsschutz für Mieter in früheren Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, wird um zehn Jahre verlängert. Demnach darf der erste Eigentümer nach Umwandlung den Mietern zehn Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Die Verordnung gilt bereits seit 2013 und würde Ende September auslaufen, wenn keine Anschlussregelung käme. Diese will der Senat nun beschließen. Eine Pressekonferenz dazu ist für 13.00 Uhr geplant.
In Berlin sind viele Wohnungen in Mietshäusern in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Allein zwischen 2011 und 2020 betraf dies laut Mieterverein 124 421 Wohnungen. In sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur ist eine behördliche Genehmigung für solche Umwandlungen nötig. Dadurch und durch neue Regelungen im Baugesetzbuch des Bundes wurde das Tempo bei der Umwandlung in den vergangenen Jahren gebremst.
