
Schwangerschaftsabbrüche werden Thema bei Aktueller Stunde
n-tv
Nur unter ganz bestimmten Voraussetzung ist in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch legal. Auch wer über den Ablauf solcher Abbrüche informiert, macht sich potenziell strafbar. Das soll sich ändern, fordern Linke und Verbände in Thüringen.
Erfurt (dpa/th) - Die Fraktion der Linken im Landtag möchte eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen erreichen. "Thüringen hat im vergangenen Jahr dazu schon eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, das hat leider nicht gefruchtet - jetzt wollen wir die Landesregierung bitten, nachzulegen", sagte Karola Stange, Fraktionssprecherin für Soziales und Gleichstellung vor einer Aktuellen Stunde zu dem Thema im Landtag. Ziel sei es, die Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch streichen zu lassen, so Stange. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, unter bestimmten Bedingungen aber nicht strafbar. Dem Paragrafen 218a des Strafgesetzbuches zufolge ist ein Abbruch etwa innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlaubt, wenn es vorher eine Beratung gab. Der Paragraf besteht seit 150 Jahren. Zuletzt war der Paragraf 219a diskutiert worden. Vor einer Gesetzesreform 2019 verbot er Ärztinnen und Ärzten die Werbung für Abbrüche. Seit gut zwei Jahren dürfen sie öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen - Informationen etwa über Methoden sind aber nicht erlaubt.More Related News
