Schwanger mit befristeter Anstellung: Wird mein Arbeitsvertrag automatisch verlängert?
Frankfurter Rundschau
Obwohl Schwangere dank des Mutterschutzgesetzes einige Sonderrechte genießen, kann ein befristeter Arbeitsvertrag in manchen Fällen zum Problem werden.
Schwangere Arbeitnehmerinnen und Mütter unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz. Doch gilt das auch bei befristeten Arbeitsverträgen? Läuft der Zeitvertrag während der Schwangerschaft aus oder wird er automatisch verlängert? Die Antworten auf diese und weitere rechtliche Fragen erfahren Sie im Folgenden. Schwangere mit einem befristeten Arbeitsvertrag genießen den selben Kündigungsschutz wie solche mit unbefristeter Anstellung: Laut Mutterschutzgesetz (§ 17 MuSchG) darf ein Arbeitgeber schwangeren Frauen nicht kündigen, wenn er von der Schwangerschaft spätestens 14 Tage nach der Kündigung erfahren hat. Sollte die Mitarbeiterin erst zu einem späteren Zeitpunkt von ihrer Schwangerschaft erfahren, so muss sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, um zu verhindern, dass die Kündigung wirksam wird. Der besondere Kündigungsschutz gilt vom ersten Tag der Schwangerschaft bis hin zu vier Monaten nach der Geburt oder Fehlgeburt nach der 12. Woche – auch in der Probezeit. Ebenso unzulässig sind Kündigungen von Müttern währen der Elternzeit. Spricht der Arbeitgeber trotzdem eine Kündigung aus, kann die Arbeitnehmerin innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Lässt sie diese Frist verstreichen, wird die Kündigung wirksam.More Related News