
Schiedskommission lässt Schröder zappeln
n-tv
Sein Altkanzler-Büro hat Gerhard Schröder bereits verloren. Viele Genossen wollen ihn loswerden - eine Schiedskommission in Hannover berät nun über einen Ausschluss aus der SPD oder andere Strafen für die Nähe zu Putin. Eine Entscheidung werde aber erst in den nächsten Wochen erwartet.
Im SPD-Verfahren um einen Parteiausschluss von Altkanzler Gerhard Schröder wegen dessen Nähe zu Russland gibt es noch kein Ergebnis. Die dreiköpfige Schiedskommission der SPD in der Region Hannover will sich am Freitag intern dazu beraten, nachdem heute die Antragsteller angehört wurden, sagte der Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, Christoph Matterne. Eine Entscheidung wird im Laufe der nächsten drei Wochen getroffen - als realistisch gilt eine Verkündung in der ersten Augustwoche.
Aus der SPD waren 17 Anträge auf ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder eingegangen. Der 78-Jährige selbst erschien nicht zu der etwa zweieinhalbstündigen Verhandlung im Kurt-Schumacher-Haus in Hannover. Er ließ sich auch nicht durch einen Anwalt vertreten. Nach einer Entscheidung können die Beteiligten binnen zwei Wochen Berufung einlegen. Wie der Vorsitzende der Schiedskommission, Heiger Scholz, erklärte, erhielten die Antragsteller in der Verhandlung die Möglichkeit, ihre Forderungen zu begründen. Anschließend seien diese "intensiv diskutiert" worden. "Wir werden nun die in der Schiedsordnung vorgesehene Zeit nutzen, um zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen."
Der frühere Bundeskanzler steht seit Jahren wegen seiner Verbindungen nach Russland und seines engen Drahts zu Russlands Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Auch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar hat sich Schröder nach Auffassung vieler Parteigenossen bisher nicht ausreichend von Russland distanziert. Die rechtlichen Hürden für eine Parteistrafe oder gar einen Ausschluss sind allerdings sehr hoch. Ein Ausschluss Schröders aus der SPD wird daher parteiintern als unwahrscheinlich eingeschätzt. Sollte die Schiedskommission zu dem Schluss kommen, dass Schröder der Partei schweren Schaden zugefügt hat, wären auch eine Rüge oder ein zeitweiliges Ruhen der Mitgliedsrechte als Parteistrafen möglich.
