Schenkungssteuer-Pflicht für Klimastiftung umstritten
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Schwerin (dpa/mv) - Im Schenkungssteuer-Streitfall um die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern haben Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zunächst keine Steuerpflicht gesehen. Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten habe dem Vorstand der Stiftung mitgeteilt, dass er und auch Andere in seinem Haus die Auffassung der Stiftung zur Steuerbefreiung teilen würden, berichtet das Blatt in seiner Wochenendausgabe. Es beruft sich dabei auf eine Anlage zum Sitzungsprotokoll des Stiftungsvorstands vom 26. April 2022.
Das Finanzministerium teilte dazu am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, das Protokoll der Vorstandssitzung der Stiftung drücke die Meinung der Klimaschutzstiftung aus, die von einer Steuerbefreiung der Stiftung ausgehe - "anders als im Bescheid des zuständigen Finanzamtes niedergelegt". Die Pressestelle des Ministeriums betonte: "Die Entscheidung über die Steuerpflicht der nicht gemeinnützigen Klimaschutzstiftung ist im Finanzamt und nicht im Finanzministerium getroffen worden."
Die Klimastiftung, die neben dem Klimaschutz vor allem auch zum Schutz von Firmen vor angedrohten US-Sanktionen beim Fertigbau der Erdgasleitung Nord Stream 2 vom Land MV gegründet worden war, soll 9,8 Millionen Euro Schenkungssteuer zahlen. Sie hatte 20 Millionen Euro von der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG bekommen. Diese seien in den gemeinnützigen Bereich Umweltschutz geflossen, weshalb keine Schenkungssteuer fällig werde, argumentiert die Stiftung. Sie ist gegen den Steuerbescheid vor das Finanzgericht Greifswald gezogen, eine Entscheidung ist dort noch nicht gefallen.
Wie die Zeitung weiter schreibt, sollte dem Protokoll zufolge ein finaler Beschluss durch das Landesfinanzministerium aber wegen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Stiftung erst einmal nicht erfolgen, wie das Blatt weiter schreibt. Dies wies das Finanzministerium zurück. "Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Steuerfestsetzungsverfahren und dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss", erklärte die Ministeriumspressestelle. "Der parlamentarische Untersuchungsausschuss prüft die rechtlichen Grundlagen der Steuerfestsetzung nicht und hat deshalb für die steuerrechtliche Entscheidung des Finanzamtes keine Bedeutung." Das zuständige Finanzamt habe sich im Gegenteil um eine beschleunigte Bearbeitung des Steuerfalls bemüht.
Schwarzenbruck (dpa/lby) - Ein Feuer in einem Einfamilienhaus in Schwarzenbruck (Landkreis Nürnberger Land) hat einen geschätzten Schaden von 700.000 Euro verursacht. Das Feuer soll in der Nacht zum Sonntag im Bereich des Ofens ausgebrochen sein, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Die beiden Bewohner, eine 77-Jährige und ein 76-Jähriger, verließen das Gebäude unverletzt. Das Haus sei zunächst nicht mehr bewohnbar.
Sulingen (dpa/lni) - Ein Motorradfahrer ist im Landkreis Diepholz gegen einen Baum geprallt und gestorben. Der 24-Jährige sei ersten Erkenntnissen der Ermittler nach am Samstagmittag aus zunächst ungeklärter Ursachen mit seiner Maschine von der Straße abgekommen, teilte die Polizei mit. Bei dem Unfall wurde er so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle starb.