
Sachsen fragt keine Parteizugehörigkeit bei Staatsdienst ab
n-tv
Von Staatsdienern wird Verfassungstreue erwartet. Passt das mit einer AfD-Mitgliedschaft zusammen? Sachsen und Rheinland-Pfalz gehen unterschiedlich mit dem Thema um.
Dresden (dpa/sn) - Die AfD-Mitgliedschaft ist in Sachsen weiterhin kein Hinderungsgrund für einen Job im Staatsdienst. Das stellte das Innenministerium nach Bekanntwerden entsprechender Pläne in Rheinland-Pfalz klar. Dort will man AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehren.
Künftig werde bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein, hatte der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling (SPD), am Donnerstag in Mainz angekündigt. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai bundesweit als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Für den sächsischen AfD-Landesverband galt das schon seit Dezember 2023. Die Partei weist das zurück und wehrt sich dagegen.
