
Saalfeld-Rudolstadt stoppt Geflügelverkauf wegen Vogelgrippe
n-tv
Noch gibt es keinen bestätigten Vogelgrippe-Fall im Kreis Saalfeld-Rudolstadt. Warum trotzdem ein Verkaufsverbot für Geflügel erlassen wurde.
Saalfeld (dpa/th) - Wegen des aktuell grassierenden Vogelgrippe-Virus verhängt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ein Verkaufsverbot für lebendes Geflügel. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt in Saalfeld veröffentlicht. Das Verbot tritt demnach am Freitag in Kraft.
Untersagt ist laut Verfügung der Handel mit jeder Art von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobile Händler. Einzig davon ausgenommen sind Tiere, die binnen der vergangenen vier Tage von einem praktizierenden Tierarzt untersucht worden sind. Beim Verkauf von Wassergeflügel ist zudem ein virologischer Nachweis nötig, heißt es weiter.
Verdachtsfälle für eine Infektion mit dem umgangssprachlich Vogelgrippe genannten H5N1-Virus gibt es im Kreis Saalfeld-Rudolstadt bislang nicht. Aufgrund des aktuellen Infektionsrisikos durch Wildvögel hatte das Landratsamt dennoch bereits vor einigen Tagen eine Stallpflicht für zwei Risikogebiete verhängt, in denen eine große Anzahl von Tieren gehalten wird. In mehreren Landkreisen im Norden Thüringens wurden nach amtlich bestätigten Vogelgrippe-Infektionen bei Wildvögeln bereits flächendeckende Stallpflichten für Geflügelhalter verhängt.
