
Söders folgenlose Rechtswidrigkeit
Die Welt
Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren unverhältnismäßig, doch die Staatsregierung zeigt sich von dieser Gerichtsentscheidung unbeeindruckt. Der Fall offenbart eine rechtsstaatlich bedenkliche Lücke der Gewaltenteilung in Krisenzeiten.
Der WELT-Bericht über einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war Mitte vergangener Woche der Ausgangspunkt: Die Richter hatten entschieden, dass die Münchner Staatsregierung die Freiheitsrechte der Bayern mit einer weitreichenden Ausgangssperre im März 2020 rechtswidrig eingeschränkt hatte. Daraufhin entbrannte in den sozialen Netzwerken eine engagierte Debatte. Eine Forderung, tausendfach markiert mit dem Hashtag „#SoederRücktritt“, lautete, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) müsse die Verantwortung dafür übernehmen, dass seine Regierung zum Schutz der Gesundheit der Bürger zu unverhältnismäßigen Mitteln gegriffen hatte.
Söder aber äußerte sich nicht einmal dazu. Er schickte seinen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) vor, der ankündigte, die Gerichtsentscheidung nicht akzeptieren zu wollen. Was aber folgt nun aus dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs?

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