
Rundfunkkommission der Länder prüft Änderung des ARD-Staatsvertrags
Die Welt
Einheitliche Standards für Compliance und Transparenz: Vor dem Hintergrund des RBB-Skandals prüfen die Bundesländer derzeit, ob solche Normen Einzug in den ARD-Staatsvertrag erhalten könnten. Medienstaatssekretärin Heike Raab nennt diesen ein „Rudiment“.
Mit Blick auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei mehreren ARD-Sendern prüfen die Bundesländer, ob im ARD-Staatsvertrag einheitliche Standards für Compliance und Transparenz verankert werden können. Einen entsprechenden Beschluss habe die Rundfunkkommission der Länder am Donnerstag gefasst, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD). Dieser Weg könne schneller zum Erfolg führen als eine Änderung der neun einzelnen Gesetze und Staatsverträge für die ARD-Anstalten.
Der aktuelle ARD-Staatsvertrag, den Raab als „Rudiment“ bezeichnete, regelt im Wesentlichen die gemeinsame Veranstaltung des Programms „Das Erste“ und die Berufung einer Programmdirektorin für die ARD. Weitergehende Vorschriften finden sich in den senderspezifischen Regelwerken, etwa dem RBB-Staatsvertrag oder dem WDR-Gesetz.

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