
Regierung einigt sich auf einfachere Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen
Die Welt
Eine einfache Selbstauskunft soll in Zukunft reichen, um den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern zu können. Darauf sollen sich die Koalitionspartner verständigt haben. Bei Minderjährigen ab 14 Jahren könnten Gerichte bald mehr zu tun haben.
Die Ampel-Koalition hat sich über noch offene Fragen für die geplante vereinfachte Änderung von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen verständigt. „Wir begrüßen als SPD-Fraktion ausdrücklich, dass es mit dem Selbstbestimmungsgesetz jetzt endlich vorangeht“, sagte der queerpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jan Plobner, am Samstag. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über die Einigung berichtet.
Demnach sollen Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen. Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen; es entscheidet das zuständige Amtsgericht. Das Verfahren ist langwierig und teuer und wird von Betroffenen als entwürdigend kritisiert.













