
Rechnungshof rügt Verstöße bei Einstellungen der Regierung
n-tv
Rudolstadt/Erfurt (dpa/th) - Der Rechnungshof sieht bei der Einstellungspraxis von leitenden Mitarbeitern und Staatssekretären in Thüringen schwerwiegende Fehler. Zu diesem Ergebnis kommt ein am Dienstag von den Rechnungsprüfern veröffentlichter Sonderbericht. "Die Verstöße waren systematisch und schwerwiegend. Es handelte sich nicht nur um Einzelfälle", sagte Rechnungshofpräsidentin Kirsten Butzke. Bei den Einstellungen von Staatssekretären habe es in keinem der geprüften Verfahren erkennbar eine Bestenauslese gegeben.
Die Landesregierung habe damit gegen den Leistungsgrundsatz bei der Bewerberauswahl verstoßen. Defizite bei Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung könnten nicht durch das besondere politische Vertrauen ausgeglichen werden, hieß es. "Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Vorgabe und der klaren gesetzlichen Ausformung hat die Landesregierung das Leistungsprinzip nicht durchgesetzt", stellte Butzke fest. Es dürfe bei den Bürgern keinesfalls der Eindruck entstehen, eine Bestenauslese sei entbehrlich oder durch politische Einstellungen ersetzbar.
